Die Ablässe der katholischen Kirche

Zu Beginn des Monats November bestehen gleich mehrere Möglichkeiten, Ablässe zu gewinnen. Grund genug, ein paar allgemeine Erwägungen darüber anzustellen. Die Ablassordnung für Allerheiligen und Allerseelen finden Sie unten .

Was ist ein Ablass?
Ein Ablass ist der Nachlass zeitlicher Sündenstrafen.

Ist der Ablass ein Ersatz für das Bußsakrament?
Nein, denn der Ablass tilgt nur Strafen der Sünden, deren Schuld bereits nachgelassen wurde.

Was bedeutet das?
Wir unterscheiden bei den Sünden einerseits die Schuld, die man vor Gott auf sich lädt, wenn man eine Sünde begeht, und andererseits die sogenannte Sündenstrafe. Die Schuld betrifft direkt das Unrecht, das der Sünder Gott gegenüber anrichtet. Sie macht den Sünder vor Gott zum "Schuldigen". Nachlass dieser Schuld nennt man demnach die Verzeihung der Sünde. Das bedeutet, dass Gott das Verhältnis des Sünders zu Ihm wieder in Ordnung gebracht hat. Davon bleibt zunächst einmal unberührt, dass jede Sünde durch die Auflehnung gegen Gott an sich auch Strafe verdient. Einem reuigen Sünder wird Gott bei der Beichte für gewöhnlich auch einen Teil dieser Strafe erlassen. Ebenso trägt die vom Beichtvater auferlegte Buße zur Tilgung der Sündenstrafe bei, wenn man sie erfüllt.

Was geschieht mit diesen Sündenstrafen, wenn sie nicht in der Beichte nachgelassen werden?
Es gibt vielfältige Möglichkeiten, für seine Sünden Buße zu tun, um die Strafen zu tilgen. Dazu gehören vor allem die klassischen Mittel wie Fasten, Gebet und Almosen. In diesem Sinne kann jedes gute Werk dazu beitragen, für die eigenen Verfehlungen Genugtuung zu leisten und die verdienten Strafen abzubüßen. Strafen, die man vor dem Tod nicht abgebüßt hat, verbleiben für das Fegefeuer.

Was aber ist dann die Rolle des Ablasses?
Der Ablass gründet sich auf die Überzeugung der Kirche, dass Christus ihr mit der Sorge für die Seelen auch eine gewisse Vollmacht über die Heilsmittel anvertraut hat. Daher kann der Papst in seiner Binde- und Lösegewalt auch auf außerordentliche Weise zum Nachlass von Sündenstrafen beitragen, wenn er einen Ablass einsetzt. Hier kommt die Kirche mit dem von Christus und den Heiligen erworbenen Gnadenschatz dem Einzelnen zu Hilfe. Grundlage dafür ist die Verbindung der Getauften im mystischen Leib Christi, in dem ein Glied für das andere eintreten und stellvertretend Gutes tun kann, sofern die Haltung des Empfängers dem nicht entgegensteht.

Also funktioniert der Empfang eines Ablasses nicht automatisch?
Richtig, es handelt sich zwar um ein Gnadengeschenk, das die Kirche den Menschen zuwenden kann, diese müssen dafür aber auch empfangsbereit sein. Deshalb gibt es Ablassbedingungen. Diese gelten für denjenigen, der den Ablass gewinnen will. Wenn man aber einen Ablass den Verstorbenen zukommen lassen will, wie es bei den Ablässen im Monat November vorgesehen ist, wird vor Gott gewiss auch die Empfangsbereitschaft des Empfängers eine Rolle spielen, die uns freilich unbekannt ist. So tun wir in diesen Tagen gut daran, unseren verstorbenen Angehörigen, aber auch den übrigen uns unbekannten Seelen im Fegfeuer, Ablässe zuzuwenden!

 

Ablassmöglichkeiten zu Allerheiligen und Allerseelen

Am Allerseelentag (bzw. bereits ab 12 Uhr des Allerheiligentags):
Vollkommener Ablass bei Besuch einer Kirche sowie Gebet von Glaubensbekenntnis und Vater Unser unter den gewöhnlichen Ablass-Bedingungen (siehe unten).

Täglich vom 1. bis zum 8. November:
Vollkommener Ablass für die Verstorbenen bei Friedhofsbesuch mit Gebet für die Verstorbenen unter den gewöhnlichen Bedingungen.

Gewöhnliche Bedingungen für einen vollkommenen Ablass:
Sakramentale Beichte (eine kann für mehrere Ablässe gelten), Empfang des Altarsakraments, Gebet nach der Meinung des Hl. Vaters (z.B. Vater Unser, Gegrüßet seist Du Maria und Ehre sei dem Vater), vollständige Abkehr von der Anhänglichkeit an die Sünde. Es ist nur ein vollkommener Ablass pro Tag möglich. Wenn eine Bedingung fehlt, wird ein Teilablass gewährt. Es können mehrere Teilablässe täglich gewonnen werden.