Niedere Weihen und Subdiakonat 2015

18 Kleriker empfingen im Februar verschiedene
Weihestufen durch S.E. Czeslaw Kozon.

von Janosch Donner

„Accedant qui ordinandi sunt ad officium …“ – Fünfmal ertönte dieser Ruf der Kirche am Samstag, 14. Februar, in der Pfarrkirche St. Gallus in Gestratz aus dem Munde des Seminarregens P. Dr. du Faÿ, der als Archidiakon in der Weiheliturgie fungierte. Und fünfmal erteilte S.E. Czeslaw Kozon, Bischof von Kopenhagen, den auf den Ruf antwortenden Klerikern verschiedene Weihestufen, was der Priesterbruderschaft St. Petrus eine große Freude ist, mitteilen zu dürfen.
Von den Niederen Weihen erhielten sechs Seminaristen aus Wigratzbad die Ostiarier- und die Lektorenweihe, elf die Exorzisten- und die Akolythenweihe. Die Subdiakonatsweihe, die schon zu den Höheren Weihen gerechnet wird, erteilte Bischof Kozon neun Kandidaten unserer Gemeinschaft, sowie einem Bruder der Fraternité Saint-Vincent-Ferrier und einem Bruder der Trappistenabtei Mariawald (Eifel).

Jede der vier Niederen Weihen und das Subdiakonat beauftragen den von der Welt bei der Tonsur bereits Ausgesonderten mit einem neuen Amt in der Kirche und sollen ihn, wie der „römische Katechismus“ sagt, in der Vorbereitung auf das hohe priesterliche Amt vom Niederen zum immer Höheren führen. Es liegt hierin also nicht bloß eine praktische Verteilung von Aufgaben, sondern vielmehr eine sakrale Pädagogik, da mit jeder neuen Weihestufe der liebe Gott nicht bloß neue Gnade schenkt, sondern auch größere Verantwortung überträgt.
Der Ablauf bei den vier Niederen Weihen ist stets gleich: auf den Aufruf („Accedant …“), der mit einem festen „Adsum!“ beantwortet wird, folgt ein „Unterricht“ über die Weihestufe zusammen mit einem Mahnwort, woran sich die Weihe anschließt, die wesentlich in der Übergabe der „Instrumente“ besteht.

Daß das Subdiakonat zu den Höheren Weihen gehört, führt uns auch die Weiheliturgie vor Augen: Nach dem Aufruf, der Antwort und der bischöflichen Ermahnung machen die Weihekandidaten einen Schritt nach vorne und strecken sich dann auf dem Boden hin, wenn die Allerheiligenlitanei gesungen wird. Ihnen werden der leere Kelch und die Patene vom Bischof zur Berührung dargereicht, ebenso die Kännchen mit Wein und Wasser. Darauf bekleidet sie der Bischof mit dem Schultertuch, dem Manipel und der Tunika. Endlich reicht er ihnen zur Berührung das Epistelbuch und erteilt ihnen die Vollmacht, in der Kirche die Epistel „für Lebende und Verstorbene“ zu singen.

Daß die Neugeweihten sich ihrer Ämter als würdig erweisen und im Voranschreiten zur Priesterweihe sich sorgfältig vorbereiten, hängt freilich von ihrem Mitwirken mit der Gnade Gottes ab, bedarf aber auch des Gebetes der Gläubigen, die in ihnen ihre zukünftigen Hirten erkennen dürfen, wenn Gott sie zum Priestertum berufen hat.