◀◀ zurück zur Übersicht
 

Liturgisches Eigenrecht der FSSP bestätigt

Papst Franziskus bekräftigte in einem Schreiben das Recht der Priesterbruderschaft St. Petrus, die liturgischen Bücher von 1962 zu verwenden. Zuvor hatte er zwei führende Mitglieder der Bruderschaft in Privataudienz empfangen.
 

Pater Benoît Paul-Joseph (l.) und Pater Vincent Ribeton (r.) bei Papst Franziskus – © Priesterbruderschaft St. Petrus

 

Offizielles Kommuniqué der Priesterbruderschaft St. Petrus | Freiburg, am 21. Februar 2022

Am Freitag, den 4. Februar 2022, wurden zwei Mitglieder der Priesterbruderschaft St. Petrus, Pater Benoît Paul-Joseph, Oberer des französischen Distrikts, und Pater Vincent Ribeton, Regens des Priesterseminars St. Petrus in Wigratzbad, vom Heiligen Vater in fast einstündiger Privataudienz empfangen.

Das Gespräch fand in einer guten und herzlichen Atmosphäre statt. Bei der Schilderung der Entstehungsgeschichte der Bruderschaft im Jahr 1988 zeigte sich der Papst beeindruckt vom mutigen Schritt der Gründer, von ihrem Vertrauen in die Kirche und ihrer Treue zum Römischen Pontifex. Er betonte, dass diese Gesinnung „bewahrt, geschützt und ermutigt“ werden müsse.

Im Verlauf des Gesprächs war es dem Papst ein Anliegen, klarzustellen, dass Institute wie die Priesterbruderschaft St. Petrus nicht von den allgemeinen Bestimmungen des Motu Proprio Traditionis Custodes betroffen sind, da der Gebrauch der alten liturgischen Bücher an ihrem Ursprung stand und in ihren Konstitutionen verankert ist.

In den Tagen nach der Audienz bekräftigte dies der Heilige Vater in einem eigenhändig unterzeichneten Schreiben, datiert auf den 11. Februar, jenem Tag, an dem sich die Petrusbruderschaft feierlich dem Unbefleckten Herzen Mariens geweiht hat. Das Dekret bestätigt den Mitgliedern der Bruderschaft das Recht, die liturgischen Bücher zu verwenden, die 1962 in Kraft waren, namentlich: Missale, Rituale, Pontifikale und Brevier.

Die Mitglieder der Priesterbruderschaft St. Petrus sind voller Dankbarkeit gegenüber dem Heiligen Vater für die Bestätigung ihrer kirchlichen Sendung. Alle Gläubigen, die sich der geistlichen Familie der Bruderschaft verbunden fühlen, sind herzlich eingeladen, am morgigen Thronfest des Apostels Petrus (22. Februar) der heiligen Messe beizuwohnen und für den Heiligen Vater zu beten.

 

Dekret des Heiligen Vaters

Der Heilige Vater Franziskus gewährt allen und jedem Mitglied der Gesellschaft apostolischen Lebens „Bruderschaft St. Petrus“, die am 18. Juli 1988 gegründet und vom Heiligen Stuhl als „päpstlichen Rechts“ erklärt wurde, die Befugnis, das Messopfer zu feiern, die Sakramente und andere heilige Riten zu spenden und das Offizium zu verrichten, gemäß der jeweiligen Editio typica der liturgischen Bücher, die im Jahr 1962 in Kraft waren, d.h. dem Missale, dem Rituale, dem Pontifikale und dem Brevier.

Sie können von dieser Befugnis in ihren eigenen Kirchen und Oratorien Gebrauch machen; an anderen Orten jedoch nur mit Zustimmung des Ortsordinarius, außer für die privat gefeierte Messe.

Ungeachtet dessen empfiehlt der Heilige Vater, dass man, so weit möglich, eifrig über die Bestimmungen des Motu proprio Traditionis Custodes nachdenkt.

Gegeben zu Rom, bei St. Peter, am 11. Februar, dem Fest Unserer Lieben Frau von Lourdes, im Jahr 2022, dem neunten Jahr meines Pontifikats.

Franziskus

 

Quelle: fssp.org